Zuschuss durch BFA & LVA
Bewilligung von Zuschüssen für rückengerechte Stühle, Büromöbel und Arbeitshilfen durch Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
1. Wo stelle ich meinen Antrag?
- Bundesversicherung für Angestellte BfA
- Landesversicherungsanstalt LVA -Berufsgenossenschaft
- Knappschaftsversicherung
- Arbeitsämter
2. Wer kann einen Antrag stellen?
- Jeder Versicherte, bei dem die berufliche Rehabilitation und das notwendige Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung und Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient.
3. Was brauche ich zur Antragstellung?
- Den Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation und Zusatzfragebogen (Beide Formulare erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger).
- Das ärztliche Attest vom Facharzt (Orthopäde) oder den Entlassungsbericht der Rehaklinik (Klinik).
- Ausführliche Tätigkeitsbeschreibung, bzw. Stellen-beschreibung.
- Einen Kostenvoranschlag von Profi-Line Gotha. » info@profi-line-gotha.de
- Reichen Sie die oben bezeichneten Unterlagen möglichst vollständig bei Ihrem Kostenträger ein. Sie verkürzen damit die Bearbeitungszeit.
4. Welche Hilfsmittel werden im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation bewilligt oder bezuschusst?
- Stehpulte, Bürostühle, Arthrodesenstühle, Autositze, LKW-/Bussitze, technische Arbeitshilfen und Transporthilfen im Betrieb.
5. Wer ist bei der Antragsstellung oder bei offenen Fragen behilflich?
- Die Reha-/Sozialarbeiter der Rehakliniken.
- Die Rehaberater der Rentenversicherungsträger.
- Die Technischen Berater der Arbeitsämter.
- Die behandelnden Ärzte und Betriebsärzte.
6. Wichtig! Der Antrag muss vor (ansonsten erlischt der Anspruch) der Anschaffung eines Hilfsmittels bei einem der zuständigen Kostenträger gestellt werden. Diese sind:
- Rentenversicherungen: 15 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung oder 5 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung und Heilverfahren mit anschließender Kur (AHB) oder wenn Rente ansteht.
- Berufsgenossenschaft: Nach Arbeits- oder Wege-unfall.
- Arbeitsamt: Alle anderen Fälle unter 15 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung.
- Hauptfürsorgestelle: Studenten, Beamte, oder Sonderfälle. Voraussetzung: 50% GdB oder 30% mit Gleichstellung.